Im Zentrum der Betrachtung steht ihr Kind mit seinen Bedürfnissen nach Verständnis, Sicherheit und Geborgenheit!
 

Eine blaue Feder symbolisiert angeordnete Beratungen

Angeordnete Beratung

Wenn Scheidung oder Trennung der einzige Weg war, um eine schwierige Situation zu lösen, gilt es nun mit den Eltern Fragen um Kontaktrecht oder Obsorge zu lösen.

Das Gericht ordnet eine Erziehungsberatung nach § 107 AußStrG an, um ihrem Kind Stabilität und Beziehung zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Es ist das Recht ihres Kindes von beiden Eltern Zuwendung zu erfahren! 

Ich unterstütze sie bei der angeordneten Erziehungsberatung dabei Wissen um ihr Kind im Scheidungserleben zu erwerben, eine neue Ordnung und Gestaltung im Erziehungsgeschehen zu finden. Wir erarbeiten Wege verständnisvoller Kommunikation, Achtung im Umgang miteinander und sichere, gangbare Wege und Handlungsoptionen, damit ihrem Kind das Bedürfnis beide Elternteile als Bezugspersonen erleben zu können, ermöglicht wird.

© Sabine Erber | Dipl. Lebens- und Sozialberaterin.
Gasteinerstraße 44, 5500 Bischofshofen 
Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.